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Die Psychotherapie ist eine sehr persönliche und spannende Entdeckungsreise

Trotz aller wissenschaftlicher Theorien geht es immer um Ihr individuelles Erleben.
Dabei möchte ich Sie gerne begleiten und kann Ihnen Wege zeigen, wie Sie Ihr Leben wieder so gestalten können, dass es Ihrem Selbst entspricht.

Wer braucht Psychotherapie?

Jeder zweite Mensch ist im Verlauf seines Lebens einmal so erschöpft, verzweifelt, voller Ängste oder so ausgebrannt, dass er nicht mehr weiter weiß. Unsere Seele, unser Funktionieren im Alltag ist dann aus dem Gleichgewicht gekommen, von etwas gestört. Ärzte und Psychotherapeuten sprechen dann von einer „psychischen Störung“. Eine psychotherapeutische Behandlung ist hilfreich, um die psychische Gesundheit wiederherzustellen, die Störung zu beheben. Die Wirksamkeit dieser Behandlung ist wissenschaftlich nachgewiesen.

Brauche ich eine Psychotherapie? Checkliste bei Stiftung Warentest

Was ist Verhaltenstherapie?

Die Verhaltenstherapie ist eine hochwirksame Form der Psychotherapie. Der zentrale Ansatzpunkt ist hierbei das Denken, Fühlen und Verhalten/ Handeln des Patienten. Die in der Verhaltenstherapie eingesetzten Methoden führen in der Regel zu deutlicher Verbesserung der Symptomatik. Neueste wissenschaftliche Erkenntnisse werden umgehend in die Behandlung integriert.

Was wird behandelt?

  • Burn-Out / Stressbelastung

  • Depression
  • Ängste und Phobien
    (z.B. Panikattacken, soziale Phobie)
  • Selbstwertprobleme

  • Essstörungen
  • Reaktionen auf schwere Belastungen und Lebenskrisen (z.B anhaltende Trauer)

  • Posttraumatische Belastungsstörungen

  • Psychosomatische Beschwerden

  • Schlafstörungen
  • Umgang mit chronischen Erkrankungen

  • Sexuelle Funktionsstörungen
  • Zwangserkrankungen

Ablauf einer Psychotherapie

Die folgende Übersicht gibt den generellen Ablauf einer jeden Therapie wieder.
  • Erst­gespräch

    Gemeinsam vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. Dieses dient dazu, einen ersten Eindruck zu bekommen, ob eine Psychotherapie die geeignete Maßnahme ist.

  • Diagnostik

    Die ersten Sitzungen dienen der Diagnostik und Behandlungsplanung. Viele PatientInnen wünschen sich einen schnellen Behandlungserfolg. Doch für eine qualitativ hochwertige Behandlung ist es notwendig, sich zunächst Zeit zu nehmen genau anzuschauen, was Sie belastet, die Art des Problems, die Häufigkeit und Intensität des Auftretens und die Beeinträchtigungen, die es verursacht. Mögliche organische Ursachen oder Begleitfaktoren lassen Sie nach Absprache von Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin abklären.

  • Therapie

    Wesentliches Ziel der Therapie ist zum einen der Aufbau von problemlösenden Fähigkeiten und eine Erhöhung der Selbstkontrolle bzw. der Selbstwirksamkeit der Person. Zum anderen zielt die Therapie auf Veränderung von belastenden Gefühlen, Gedanken oder Einstellungen ab. Ein wichtiger Bestandteil der Therapie sind dabei Verhaltensübungen und korrigierende Lernerfahrungen zwischen den Sitzungen.
  • Dauer

    Auf Grundlage der Informationen aus den probatorischen Sitzungen wird der Therapie­antrag an Ihre Krankenkasse gestellt. Die Therapie muss dann von einem Gutachter Ihrer Kranken­ver­sicherung bewilligt werden. Der Umfang einer Therapie richtet sich nach der jeweiligen Symptomatik. Eine Kurz­zeit­therapie dauert ca. 25 Stunden. Die Obergrenze für verhaltenstherapeutische Psychotherapien liegt bei 80 Stunden. Eine Therapie­stunde findet in der Regel einmal pro Woche statt und dauert 50 Minuten.

Paartherapie

Langjährige Beziehungen durchlaufen immer wieder Phasen, in denen sich Paare neu aufeinander einstellen müssen. Wenn die Häufigkeit von Konflikten zunimmt oder Sie das Gefühl haben, sich immer weiter voneinander zu entfernen und nicht mehr wissen, wie sie miteinander reden können, ist es vielleicht Zeit für einen Mediator, eine neutrale dritte Person.

Ich möchte Ihnen helfen, sich gegenseitig wieder zu verstehen und gemeinsam einen Weg aus der Krise zu finden.

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.
Sie erhalten zum Monatsende eine Privatrechnung, die Sie ggf. bei Ihrer Privaten Krankenkasse oder Beihilfestelle einreichen können. 

  • Gesetzlich Versicherte

    Leider ist eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen nur unter besonderen Umständen möglich.
    Eine Therapie als Selbstzahler (siehe weiter unten auf der Seite) ist jedoch immer möglich.
    Da die Anzahl der abrechnungsberechtigten Psychotherapeuten häufig nicht ausreicht um den Bedarf an psychotherapeutischer Behandlung abzudecken, gibt es die Möglichkeit des Erstattungsverfahrens.

  • Erstattungsverfahren
    für gesetzlich Versicherte

    Voraussetzung: kein Therapieplatz in

    • annehmbarer Entfernung oder
    • zumutbarer Wartezeit

    Für diese Bedingungen brauchen Sie in der Regel einen Nachweis. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse, ob das Kostenrückerstattungsverfahren für Sie in Frage kommt und die zunächst von Ihnen zu begleichenden Privatrechnungen erstattet werden.

  • Privatversicherte

    Es hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab, in welchem Umfang psycho­therapeutische Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch und bis zu vier weitere Gesprächstermine (sogenannte probatorische Sitzungen) ohne vorherige Genehmigung. Eine weiterführende Therapie muss fast immer bei der Versicherung beantragt werden.

    Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse nach den Bedingungen. Bei der Antragsstellung bin ich Ihnen selbstverständlich behilflich.
  • Beihilfe

    In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antrag­stellung übernommen.
    Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Beihilfestelle in Verbin­dung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären. Sollte absehbar sein, dass für eine therapeutische Behandlung nicht mehr als 10 Stunden benötigt werden, kann auf einen ausführlichen Therapieantrag verzichtet werden.
  • Versicherte mit
    freier Heilfürsorge

    Die Kosten einer Psychotherapie werden für SoldatInnen und für PolizeivollzugsbemtInnen der Bundespolizei von der freien Heilfürsorge übernommen. Sie benötigen eine Kostenübernahmeerklärung von Ihrem Truppenarzt / Polizeiarzt.

  • Selbstzahler

    Es gibt verschiedene Gründe, warum Patienten es vorziehen selbt für die Behandlungskosten aufzukommen. Wenn Sie einen Versicherungsschutz durch eine Private Krankenkasse oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung anstreben oder wenn Sie eine zukünftige Verbeamtung in Ihrer Lebensplanung vorgesehen haben, kann das von Bedeutung sein, da häufig Angaben zu Behandlungen der letzten fünf Jahre angefordert werden.